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Wissenswertes zur Landtagswahl

Am 14.03.2021 ist es soweit, der 17. Landtag von Baden-Württemberg wird gewählt. Seit der ersten Wahl im Jahre 1952 fest in CDU-Hand, musste diese jedoch bei den Landtagswahlen 2011 die Regierungs-verantwortung an Grüne und SPD abgeben, obwohl die CDU immer noch stärkste Fraktion war. Aber selbst dazu reichte es bei den Landtagswahlen 2016 nicht mehr, wo die CDU nur noch zweitstärkste Kraft hinter den Grünen wurde. Immerhin reichte es für die CDU diesmal zur Regierungsverantwortung als "Juniorpartner" der Grünen. Mit einem für einen erstmaligen Antritt sensationellen Ergebnis von 15,1% zog damals auch die AfD in den neugewählten Landtag ein.
In Baden-Württemberg gibt es bei der Landtagswahl keine Landesliste und keine Zweitstimme. Indem man für einen Direktkandidaten in einem der 70 Wahlkreise stimmt, wählt man gleichzeitig auch dessen Partei. Die jeweiligen Gewinner in den Wahlkreisen ziehen sicher in den Landtag ein (Erstmandat).
Zur genauen Berechung der Mandate zählt man die Summe aller auf die Kandidaten einer Partei entfallenen Stimmen zusammen. Die Parteien müssen dazu mindestens 5% erreichen. Die 120 Mandate des Landtags werden nun proportional auf die Parteien verteilt und diese wiederum auf die vier Regierungsbezirke.
 

 

 

Übersteigt die Zahl der erhaltenen Mandate in einem Regierungsbezirk die von der Partei gewonnen Erstmandate, so werden die restlichen Mandate den nicht direkt gewählten Kandidaten der Partei zugeteilt (Zweitmandat). Dies in absteigender Reihenfolge der Stimmenanteile, die die Kandidaten in ihrem Wahlkreis erhalten haben.
Hat eine Partei mehr Erstmandate gewonnen als ihr nach Mandatsverteilung zustehen, kommt es zu Überhangmandaten bzw. Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien.

Sehen wir uns das einmal anhand der Landtagswahl 2016 für die AfD an: Mit 15,1% aller abgegebenen Stimmen erreichte die AfD damals 23 Sitze im Landtag, davon 2 Erstmandate in den Wahlkreisen Mannheim I und Pforzheim. Hier schafften es die beiden MD-Kandidaten Rüdiger Klos und Bernd Grimmer also tatsächlich, auf Anhieb die meisten Stimmen in ihrem Wahlkreis zu bekommen (wenn auch nur denkbar knapp mit einem Stimmen-unterschied von < 1% zum jeweils Zweitplatzierten).
Aufgeteilt auf die Regierungsbezirke ergab sich folgendes Bild für die Sitze der AfD:

•     Regierungsbezirk Stuttgart: 15,3% = 9 Sitze, davon 2 Ausgleichsmandate
•     Regierungsbezirk Karlsruhe: 17,2% = 7 Sitze, davon 1 Ausgleichsmandat
•     Regierungsbezirk Freiburg: 13% = 4 Sitze, davon 1 Ausgleichsmandat
•     Regierungsbezirk Tübingen: 14,1%, 3 Sitze

Unser Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald liegt im Regierungsbezirk Freiburg. Dazu gehören in der Region Südlicher Oberrhein noch der Landkreis Emmendingen, der Stadtkreis Freiburg und der Ortenaukreis sowie in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg die Landkreise Rottweil, Tuttlingen und der Schwarzwald-Baar-Kreis und in der Region Hoch-rhein-Bodensee die Landkreise Lörrach, Waldshut und Konstanz.
Da es im Regierungsbezirk Freiburg keine Erst-mandate für die AfD gab, wurden nun die erhaltenen 4 Sitze als Zweitmandat auf die Kandidaten verteilt, die in ihrem Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten hatten.
Dies waren:

•     Emil Sänze aus dem Wahlkreis Rottweil 16,4%
•     Lars Patrick Berg aus dem Wahlkreis Tuttlingen-Donaueschingen 15,9%
•     Wolfgang Gedeon aus dem Wahlkreis Singen 15, 7%
•     Stefan Räpple aus dem Wahlkreis Kehl 15%

Es benötigte also mindestens 15% im Wahlkreis, um über das Zweitmandat einen der vier Sitze im Landtag zu erhalten. Aus diesem Grund schafften es unsere damaligen AfD-Kandidaten Volker Kempf (11,5% im Wahlkreis Breisgau) und Andreas Juschkat (8,4% im Wahlkreis Freiburg I) leider nicht in den Landtag. Dies bedeutet, dass es für die aktuellen Kandidaten in unseren Wahlkreisen bei dieser Landtagswahl ein sehr gutes Ergebnis braucht, um eine Chance auf den Einzug in den Landtag über das Zweitmandat zu haben. Für den Südwesten wäre es ein toller Erfolg, wenn es diesmal für einen Kandid-aten reichen würde.

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