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Der „Globale Pakt für Migration“ im Lichte unserer Erkenntnisse

KV-BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD - 01.11.2018

Am 10. Und 11. Dezember 2018 soll in Marokko der „Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ (Global Compact for Migration) per Akklamation angenommen werden. Der Pakt zur Migration ist der erste, ein weiterer für Flüchtlinge soll nachfolgen.
Die UN - Pläne belegen: es geht immer weniger um Flucht, sondern um Umsiedlung. Ziel ist die Etablierung eines UN-gelenkten, weltweiten Migrations – Zyklus, einer Weltordnung für Migration, bindend für die über die UN als Mitgliedsstaaten automatisch verpflichteten Länder. Es könnte zum Signal für eine Steuerung von noch nie dagewesenen Völkerwanderungen werden, die vor allem in die Sozialsysteme Europas erfolgen wird. Der Pakt beinhaltet klare Verpflichtungen der Zielländer und teilweise der Transitländer, welche die Mittel zur Umsetzung des Planes zur Verfügung zu stellen haben. Abschließend wird auch eine Verbesserung und Überprüfung der internationalen Migration in allen ihren Dimensionen gegenüber den Unterzeichnerstaaten vereinbart.
Alle Maßnahmen des Pakts höhlen die staatliche Souveränität der Transit- und Zielländer aus, unterwerfen nationales Recht unter UN-Normen, die keinerlei Legitimität in einem parlamentarischen Prozess erfahren haben.
Die Kritik an diesen Verpflichtungen wie auch an den bewusst in Kauf genommenen schon vorhandenen und künftigen Verwerfungen soll rechtlich geahndet werden können.
Die USA bezeichneten diesen Plan als „No Borders Compact“. Präsident Donald Trump sagte: „Wir sind eine Nation, kein Siedlungsgebiet.“ Amerika hat die Akzeptanz des Pakts aufgekündigt, seien Mitarbeit daran beendet, ebenfalls Dänemark und Ungarn. Das bulgarische Parlament verbot seiner Regierung, in der Flüchtlingspolitik weitere Zugeständnisse zu machen. Auch in Österreich, Polen und der Schweiz wird der Widerstand dagegen immer größer. Noch immer sind vielerorts wenige oder keine Kenntnisse über Art und Umfang des Vertrages vorhanden.

Seit ihrer Verabschiedung im EU-Parlament am 18.April 2018 ist die Vorlage von 25 auf 34 Seiten angewachsen - ohne die dem EU-Parlament zugesagte parlamentarische Befassung im Falle von wesentlichen Veränderungen. Die Finale Version enthält nun eine Fülle von Verpflichtungen und Verschärfungen, die unseren Gesetzen zuwiderlaufen. In der finalen Version werden sehr einseitig nur Rechte der Migranten und Pflichten der Zielländer definiert. Spätere Erleichterungen für die Transit- oder Zielländer oder gar ein Ausstieg aus dem Pakt sind nicht zugelassen. Damit ist das Papier die Kapitulation unserer nationalen Politik in allen Fragen der Migration.

Die meisten Parteien im Deutschen Bundestag schweigen dazu; sie befinden sich vollständig in Unkenntnis über den Inhalt und den Vorgang oder sie betreiben gezielt und trickreich die Auflösung unserer eigenen Staatlichkeit. Frau Merkel betont bspw. immer wieder, man müsse „illegale Migration durch legale ersetzen“. Sie begrüßt das Werkzeug dieses Globalen Paktes, um danach ein völlig neues Europäisches Asylsystem etablieren zu können. Man fragt sich, ob sie tatsächlich nichts von dem Inhalt versteht oder nichts davon verstehen will.

Ob „Resettlement- and Relocation – Program“, „Rabat Protokol“, „Marrakesch – Declaration“ oder nun der „Global Compact for Migration“:  All diese Vereinbarungen befördern in den Zielländern, multi-ethnische und multi-kulturelle Gesellschaften, in denen die eigene nationale Identität verschwindet.

Die Förderung von globalen Wanderungsbewegungen gilt vielen Menschen als "links" oder „humanistisch“. Ein Blick auf kapitalistische Eliten-Strategien zum Thema Migration zeigt, dass sich die "No Borders"-Anhänger vor den unmenschlichen Karren purer Neo-Liberalität spannen lassen. In 2013 wurde in Davos beim World Economic Forum ausdrücklich die Liberalisierung des weltweiten Arbeitsmarktes gefordert. Doch wer hat Interesse an einer Aufweichung von Sozialstandards und den Lohnniveaus? Wem nützt die Globalisierung, und wem nicht? Nutzen haben die internationalen Großkonzerne. Man verpackt diese Interessen in Worte der Mitmenschlichkeit, doch vertritt in realiter die eigenen knallharten Interessen.

Obwohl die Mehrheit der Deutschen der Bundesregierung explizit ein Scheitern der Migrations- und Integrations-Politik bescheinigt, („Deutsche bescheinigen dem Staat desaströse Migrationspolitik“ Quelle: WELT, 06.09.2018 / Infratest Dimap im Auftrag von ARD-Tagesthemen) ist Deutschland noch immer einer der maßgeblichen Betreiber des Globalen Paktes.
In der genannten Erhebung werden die Integration von Flüchtlingen in die Gesellschaft und Vorbeugung vor Gewalt und Kriminalität als unmittelbare Folge der Migration von 69 % der Befragten als „schlecht“ bis „sehr schlecht“ eingeschätzt. Entgegen dem Willen des Volkes zielt die Regierung Merkel darauf ab, Migration mit subtilen Methoden für alle Einreisenden legal möglich zu machen:

  • Der Globale Pakt (GCM) setzt Illegale Migration mit legaler Migration gleich, indem alle Migranten die gleichen Zugangsrechte haben, unabhängig von ihrem Rechtsstatus (Final Draft Nr. 11, 15 f, 20f, 23 b, 31!)
  • Der GCM gibt den Migranten sogar das Recht, ihre eigenen mitgebrachten Lebensformen (Kulturen) in eigenen zu gründenden örtlichen und organisatorischen Gemeinschaften (Diasporas) zu leben. (Final Draft Nr. 15, 32 f, 35, 44)
  • Der GCM gewährt Migranten hierzu das Recht in die bestehenden Sozialsysteme gleichberechtigt ohne Beschränkung der Machbarkeit einzudringen (Zero Draft Nr. 19d , 20f, 31!, 32e)
  • Der GCM sieht Europa als Zahlungsverantwortlichen für die Welt hierzu an und nennt das „shared responsibility“ (Final Draft Nr. 9, 11, 14, 39b)
  • Der GCM stellt alle Migrantenrechte unter völkerrechtlichen Schutz und schiebt die Rechte der Zielländer unter die Rechte der Migranten, indem der GCM als vorrangiges und höherrangiges Recht vertraglich als völkerrechtliches Recht definiert wird.

Zusammenfassend heißt es: „Wir verpflichten uns, die im Globalen Pakt niedergelegten Ziele und Verpflichtungen im Einklang mit unserer Vision und unseren Leitprinzipien zu erfüllen und zu diesem Zweck auf allen Ebenen wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um eine in allen Phasen sichere, geordnete und reguläre Migration zu ermöglichen. (…) Wir bekräftigen unser Bekenntnis zum Völkerrecht und betonen, dass der Globale Pakt in einer Weise umgesetzt werden muss, die mit unseren Rechten und Pflichten nach dem Völkerrecht im Einklang steht.“ (Final Draft Nr.41)  
Zwar betont der Pakt u.a. in seiner Präambel unter Punkt 7 oder Nr. 15 b, dass diese Vereinbarung rechtlich nicht bindend wäre („This Global Compact presents a non-legally binding, cooperative framework…“). Ebenso antwortet die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Hebner (Drucksache 19/1751).
Der anerkannte Völkerrechtler Dr. Ulrich Vosgerau kommt dennoch zu einer ganz anderen Einschätzung: „Diese rechtliche Einordnung trügt aber: denn erstens kann auch eine rechtlich zunächst unverbindliche, rein politische Erklärung u.U. bereits nach wenigen Jahren als Völkergewohnheitsrecht verstanden und sogar als völkerrechtliches ius cogens jedenfalls behauptet werden, wie etwa die Geschichte der UN-Menschenrechtserklärung eindrucksvoll aufzeigt. Zweitens geht die – gewissermaßen laienhafte – Unterscheidung zwischen „bindendem Recht“ und einem „cooperative Framework“ an den Funktionsweisen des Völkerrechts der Gegenwart völlig vorbei. Denn dieses ist durch die internationale Durchsetzung von sogenanntem „Soft Law“ geprägt, welches sich durchweg als wirksamer erwiesen hat als völkerrechtliche Verträge, obwohl ihm – angeblich – die rechtliche Bindungswirkung jedenfalls anfänglich gerade fehlen soll.“
Die AfD hat nun eine bundesweite Kampagne gestartet. Unter dem Slogan „MIGRATINSPAKT-STOPPEN.DE“ soll zunächst einmal die Öffentlichkeit überhaupt informiert werden. Die Bundestags-Fraktion wird noch im November einen Entschließungsantrag vorlegen, der die Bundesregierung auffordert, dem Globalen Pakt nicht beizutreten, Deutschland in keinster Weise irgendwie zu verpflichten und sogar eine Protestnote abzugeben. In Österreich findet am 1.Dezember eine große Demonstration gegen den Pakt auf dem Wiener Ballhausplatz statt. Auch in Deutschland wird es einen bundesweiten Aktionstag geben.

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