Anlässlich der Kliniksituation in Breisach stellte die AfD-Landtagsfraktion eine Große Anfrage über die Gesamtsituation im Land (die Presse berichtete). Die Antwort liegt mit Drucksache 16/5721 „Krankenhäuser in Baden-Württemberg“ vor und beschäftigte nach Angaben von MdL Dr. Christina Baum kürzlich den zuständigen Ausschuss.
Die auch für Breisach wichtige Frage über „Erkenntnisse … über defizitäre Haushalte“ und über „finanzielle Mittel“, die „notwendig wären, um die besagten Verluste beziehungsweise Defizite auszugleichen“ wird vom Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) und dem von ihm geleiteten Ministerium mit der genannten Drucksache dahingehend beantwortet: es seien die „Krankenhäuser … nicht verpflichtet, dem Ministerium für Soziales und Integration ihre wirtschaftliche Situation darzustellen“ und „Entsprechende Informationen über die konkrete wirtschaftliche Situation einzelner Akutkrankenhäuser liegen deshalb nicht vor“. Fehlende Erkenntnisse sind keine beruhigende Auskunft. Im Gegenteil spricht das dafür, dass der Sozialminister keine Ahnung von der bedrohlichen Situation von Akutkrankenhäusern hat, die in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Ein Sozialminister, der nicht weiß, wie viele seiner Krankenhäuser in Gefahr sind ins finanzielle Abseits zu geraten, ist nicht in der Lage, seiner Kernaufgabe der medizinischen Daseinsvorsorge im Bereich der Akutkrankenhäuser nachzukommen. Ein engagiertes Eintreten gegen die Schließung wohnortnaher Akutkliniken ist damit nicht zu erwarten, wie Baum und die Kreistagsgruppe in ihrer Einschätzung übereinstimmen.
Grundsätzlich ist dem Sozialminister aber bekannt, dass es zu „negativen betriebswirtschaftlichen Entwicklung der Krankenhäuser in Baden-Württemberg“ gekommen ist. Dies hänge mit den bundesgesetzlichen Vorgaben des „Landesbasisfallwerts“ wesentlich zusammen, die die regional bedingten Mehrkosten in Südwestdeutschland bisher nicht berücksichtigen und im „überdurchschnittlichen Preis- und Lohnniveau“ begründet seien. Das durch einen „Regionalisierungsfaktor“ auszugleichen empfehle der Sachverständigenrat Gesundheit. Das ist für die in 2018 leicht defizitäre Breisacher Kliniksituation nicht unerheblich, da dies die Aussicht erhöht, dass der erkannte Mangel noch korrigiert wird. Die Kreistagsgruppe sieht sich damit einmal mehr bestätigt, dass es richtig war an der bestehenden medizinischen Grundversorgung festzuhalten und nicht wie die anderen Fraktionen einer verschlankten Neukonzeptionierung zuzustimmen.
Auf den Standort Breisach zugeschnitten ist die Frage über Kooperationsmöglichkeiten im Krankenhausbereich mit französischen Kliniken im Grenzgebiet zu Frankreich. Einige binationale Kooperationen gibt es bereits zwischen deutschen und französischen Kliniken, dazu gehört auch ein INTERREG V Projekt Fachkräfteallianz. Für Breisach ist das aufgrund seiner engen Beziehung zum Elsass weiter zu verfolgen, auch wenn nach Auskunft des Ministers unterschiedliche Rechtssysteme und andere unterschiedliche nationale Voraussetzungen nur eine Politik der kleinen Schritte sinnvoll erscheinen lässt. Auch die Trägerschaft betreffend sollte es hier keine Tabus für grenzüberschreitende Visionen geben, wenn es dem Erhalt einer vollwertigen Akutklinik dient. Statt nur von Europa zu reden, sollte am Europa der Regionen auch im Krankenhauswesen gearbeitet werden.
AfD Kreistagsgruppe Breisgau-Hochschwarzwald (Volker Kempf, Vorsitzender)
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( Pressebericht vom 16.2.19 über „AfD-Anfrage wegen Breisacher Spital“: https://www.badische-zeitung.de/breisach/afd-anfrage-wegen-breisacher-spital–166476963.html )