Als Impfarzt unterstütze ich flächendeckende Impfungen gegen Infektionserkrankungen, da sie zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Schulmedizin gehören. Nach wie vor zählen Masern zu den Infektionskrankheiten, die mit bleibenden neurologischen Schäden oder gar dem Tod einhergehen können.
Die vom Bundestag nun beschlossene für März 2020 in Kraft tretende Zwangsimpfung gegen Masern – abgeschwächt Masernimpfpflicht genannt – hat sowohl rechtlich als auch medizinisch ethisch unbeantwortete Fragen, die am Ende wohl das Bundesverfasungsgericht klären muss.
Die Artikel 1, 2 und 6 des Grundgesetzes werden missachtet. Die Würde des Menschen wird angetastet, die freie Entfaltung der Persönlichkeit wird eingeschränkt und das natürliche Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder wird außer Kraft gesetzt. Kategorischen Impfgegnern muss ihre Meinung zugestanden werden. Das Fürsorgerecht und die Fürsorgepflicht für Kinder darf den Eltern in einem Rechtsstaat nicht aus der Hand genommen werden.
Anders als es der Artikel beschreibt:“Pflicht wird der Impfnachweis, es geht nicht um Zwangsimpfungen gegen den Willen von Betroffenen“ handelt es sich selbstverständlich um eine Zwangsimpfung, zumindest bei Kindern, denn spätestens mit der Einschulung wäre die Impfung unumgänglich. Sollen Kinder sich weigernder Eltern zwangsweise und ohne Einwilligung dem Amtsarzt vorgeführt und geimpft werden?
Die bei Verstoß gegen die Impfpflicht angedrohten Bußgelder bis EURO 2500,00 sind drakonisch. Adäquat würden Beleidigungen wie z.B. „Fieses Miststück“ oder „Alte Sau“,laut Bußgeldkatalog mit ähnlichen Strafen belegt werden. Selbst eine Geschwindigkeitsüberschreitung
Eine Impfung ohne Einverständnis stellt strafrechtlich eine vorsätzliche schwere Körperverletzung dar. Diese steht unter Freiheitsstrafe zwischen 1 und 10 Jahren. Wie der Bundesgesundheitsminister die Ärzteschaft damit in den Vorsatz einer Straftat einbeziehen möchte übersteigt meine Vorstellungsmöglichkeiten. Zeiten der Instrumentalisierung deutscher Mediziner zur Durchsetzung staatlicher Interessen gehören zu den dunkelsten Epochen deutscher Geschichte.
Zitat BZ: „Um die Impfpflicht umzusetzen, dürfen künftig alle Ärzte impfen“. Mit der Approbation als Arzt dürfen alle Ärzte impfen! Es darf aber kein Arzt zum Impfen gezwungen werden.
Die Frage der Haftung bei möglicherweise entstandenen Impfschäden dieser Lebendimpfstoffimpfung ist gänzlich offen.
Schließlich muss die Wirksamkeit der Methode kritisch diskutiert werden. Die Impfpflicht gegen Pocken aus dem Jahr 1959 war sinnvoll bei einer Sterblichkeitsrate von 30%, also etwa jeder dritte Erkrankte verstarb. Laut „Robert-Koch-Institut“ liegt die Masernsterblichkeitsrate bei 0,1%!, d.h. einer von Tausend Erkrankten verstirbt. Laut Weltgesundheitsorganisation steigt die Zahl der Masernerkrankungen rasant. Insbesondere in Afrika ist die Erkrankungsrate um 900% gegenüber dem Vorjahr gestiegen, in der Westpazifikregion um 230%, in der Europaregion um 120%, incl. Russland, Türkei, und Israel. In Deutschland war der Trend eher rückläufig: 2018 wurden 543 Fälle gemeldet, bedeutet ca. 0,5 erwartete Todesfälle pro Jahr – tatsächlich wurde von 2016 bis 2019 ein Todesfall registriert (Vergleichsweise wurden 2017/2018 ca. 25000 Todesfälle durch Influenza registriert). Für Deutschland wurde allerdings im Jahr 2015 ein sprunghafter Anstieg der Krankheitsfälle auf 2464 verzeichnet, der danach wieder bis 2018 auf 543 abfiel.
Staatlicher Dirigismus, unerträgliche Gängelei, fraglicher Rechtsbruch und medizinische Zwangsmaßnahmen bei fehlender epidemiologischer Notwendigkeit dürfen nicht über die freie Entfaltung der Persönlichkeit, überwiegend gegenüber Kindern gestellt werden. Sollte jedoch aus den WHO-bekannten Masernkranheitsländern ein Zustrom bereits erwartet oder bekannt sein, wäre es gesundheitspolitisch weitblickend. In einem modernen und aufgeklärtem Rechtsstaat sollten aber Information und Beratung Vorzug vor Bestrafung haben
Dr. med. Wolfgang Ott
Frauenarzt; Gelbfieberimpfstelle
Freiburg
Link zum zugehörigen Artikel der Badischen Zeitung:
https://www.badische-zeitung.de/masernimpfung-wird-pflicht--179449041.html