Wir halten dies für richtig. Derzeit hat der LAVO die Einreichung eines Antrages auf Ausspruch einer Ämtersperre beschlossen; die dementsprechende Mitteilung an die dpa seitens des LAVO, die Ämtersperre sei schon verhängt worden war im Tatsächlichen unzutreffend. Wir haben erfolgreich auf Berichtigung bestanden. Nur ein Landesschiedsgericht kann eine solche Ordnungsmaßnahme auf Antrag verhängen.
Wir distanzieren uns von solcherlei Personen in jedweder Hinsicht. Wir finden es unerträglich, dass Frauen, Homosexuelle, negroide Personen in volksverhetzender Weise herabgewürdigt werden und kritisieren die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Freiburg, die Strafverfolgung wegen Volksverhetzung nicht aufzunehmen, obwohl der Tatbestand der Volksverhetzung selbst schriftlich bejaht wurde!!
Wir sind der Ansicht, dass die Staatsanwaltschaft, aber auch der Berufsverband sich bei weiterer Untätigkeit in die Mitverantwortung für solcherlei Taten begibt und damit die eigene Haltung nochmals überdenken sollte, um sich nicht zurecht dem Vorwurf der Spaltung unserer bürgerlichen Gesellschaft auszusetzen.
Es ist gerade lokal und in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehbar, dass ein ehemaliger Staatsanwalt wegen des Zeigens/Tragens einer Staatsanwaltschaftsrobe im Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit berufsrechtlich existenziell bestraft werden soll, solcherlei Handlung aber ungeahndet bleiben soll und darf.
Wir weisen darauf hin, dass unsere Gesetze genügend Möglichkeiten bieten, die Probleme unserer Gesellschaft zu lösen, wenn man sie denn konsequent anwendet und nicht die Augen vor den Problemen verschließt, um sich vor der konsequenten Anwendung unserer Gesetze zu drücken.
Wir weisen darauf hin, dass diese Gesetze dazu gemacht worden sind, um diese Gesellschaft zu schützen und zu erhalten und nicht in der Weise ausgelegt oder verwendet werden dürfen, dass unserer Gesellschaft Schaden zugefügt wird.