"What a difference a day makes?" - Ja und Nein.
Nein, denn:
Das, was wir für uns viel besser beachten müssen, ist angesprochen und zu bedenken.
Ja, denn:
Das Verwaltungsgericht Köln hat ausgeführt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seine gerichtlich an die AfD gegebenen Zusagen hintertreibt:
Indem es seinen Bericht doch an die Presse durchsticht und sich gerade nicht an die verbindliche Vereinbarung hält, dafür zu sorgen, dass die Landtagswahlen nicht durch seine vorläufige Einschätzung beeinflusst werden, entlarvt es sich als böswilligen Wahlmanipulierer. Was für einen Abstieg um Klassen, seit Herr Hans-Georg Maaßen dort nicht mehr Chef ist. Herr Haldenwang hat den Laden offenbar nicht im Griff oder stinkt dieser Fisch etwa am Kopf?
Wortwörtlich hat das OLG dem BA für Verfassungsschutz eine unzulässige Beeinflussungsabsicht für die Landtagswahlen attestiert - das ist ein Hammer. Wann gab es das in der Geschichte unseres Landes? Es geht also doch: Die Gerichte wehren sich gegen Merkels verlängerten Arm.
Das Verwaltungsgericht ist damit der Ansicht, dass es nicht angemessen wäre, hinzunehmen oder gar zu riskieren, dass das BA für Verfassungsschutz sich im Nachgang für eine ungerechtfertigte Verunglimpfung entschuldigt, wenn man diese unmittelbar deshalb nachweislich beabsichtigt hat, weil man diese vor der Wahl platziert und lanciert.
Anzumerken ist auch, dass es genau die richtige Entscheidung war, den jetzigen Leiter der Gruppe Verfassungsschutz, Herrn Rechtsanwalt Knut Meyer-Soltau mit dieser Funktion zu beauftragen. Es war die richtige Auswahl!
Und hier nochmals der ganze offizielle Text, den Sie so in den „gängigen“ Medien sicherlich nicht dargeboten bekommen.
Eure Martina Böswald